Digitale Barrierefreiheit für Pflegeeinrichtungen
Inklusion ermöglichen – Gesetzliche Vorgaben erfüllen – Nutzerfreundlichkeit verbessern
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites von Pflegeeinrichtungen barrierefrei gestaltet sein. Das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, welches die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act – EAA) umsetzt.
Websites in der Pflegebranche müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind, insbesondere für:
Sehbehinderte oder blinde Menschen (Screenreader-Unterstützung)
Menschen mit motorischen Einschränkungen (Tastatursteuerung)
Gehörlose oder schwerhörige Nutzer (Untertitel & Text-Alternativen)
Menschen mit kognitiven Einschränkungen (einfache Sprache & klare Struktur)
Gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit
Laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Angebote für Pflegeeinrichtungen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an der EU-Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.
Wichtige Anforderungen laut WCAG 2.1:
- Wahrnehmbarkeit – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alternativtexte für Bilder).
- Bedienbarkeit – Die Website muss auch ohne Maus steuerbar sein (z. B. mit Tastatur oder Sprachsteuerung).
- Verständlichkeit – Klare, einfache Sprache und eine logische Struktur.
- Robustheit – Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien nutzbar sein (Screenreader-Kompatibilität).
Digitale Barrierefreiheit für Pflegeeinrichtungen
Einhaltung der WCAG 2.1 Standards (Level AA)
Wir optimieren Ihre Website nach den offiziellen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit.
Alternative Texte für Bilder & Medien
Screenreader-Nutzer erhalten klare Beschreibungen für visuelle Inhalte.
Untertitel & Transkriptionen für Videos
Audiovisuelle Inhalte werden für hörgeschädigte Nutzer zugänglich gemacht.
Hohe Kontraste & Schriftanpassungen
Verbesserte Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit.
Tastaturbedienbarkeit & einfache Navigation
Alle Funktionen sind auch ohne Maus nutzbar – für mehr Barrierefreiheit.
Klare Struktur & verständliche Inhalte
Einfache Sprache, logische Menüs und intuitive Bedienung.
Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist?
- Verstöße gegen das BFSG → Abmahnungen und Strafen möglich.
- Kunden- und Bewerberverlust → Menschen mit Behinderungen können die Website nicht nutzen.
- Schlechteres Google-Ranking → Barrierefreiheit ist ein SEO-Faktor.
Ihre Vorteile mit einer barrierefreien Website
- Gesetzeskonformität – Erfüllen Sie frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben (BFSG 2025).
- Mehr Reichweite – Eine barrierefreie Website erreicht eine größere Zielgruppe.
- Bessere Nutzerfreundlichkeit – Die Website wird für alle Besucher einfacher bedienbar.
- SEO-Vorteile – Google bevorzugt barrierefreie Websites in den Suchergebnissen.
- Inklusion & soziale Verantwortung – Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen für Gleichberechtigung steht.